Aufgabenstellung und Regelwerke als Grundlagen für die Schulung und Zertifizierung von Maschinenbedienern in der Deutschen Bauwirtschaft
Baumaschinen sind Hauptproduktionsmittel und von ihrem fehlerfreien Einsatz hängt die Wirtschaftlichkeit des Bauens entscheidend ab. Bediener von Baumaschinen tragen große Verantwortung für Mensch, Maschine und Umwelt. Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren und vorschriftsmäßigen Bedienung sind unabdingbar.
Eine Qualifizierung bietet Unternehmen die beste Gewähr, dass der Mitarbeiter, neben den technisch-fachlichen Kenntnissen, auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetze besitz. Außerdem kann im Schadensfall ein Organisationsverschulden vermieden werden.
Der persönliche Nachweis der Qualifizierung in einer von ZUMBau zugelassenen Prüfungsstätte ist ein entscheidendes Kriterium zur Mitarbeiterbeauftragung für Unternehmen.
ZUMBau, als Expertenplattform der Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft, getragen durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) als staatlich beauftragte Institution zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Regelwerke zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, hierzu Branchenstandards für:
- Prüfungsanforderungen zur anerkannten Qualifizierung von Maschinenführern in unterschiedlichen Baumaschinenkategorien,
- Zulassungsanforderungen zur Anerkennung als qualifizierte Prüfungsstätte.
ZUMBau tritt für ein einheitliches, hohes Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Maschinen im Baubereich beauftragt werden sollen und entwickelt auf Basis einer Verbändevereinbarung zwischen Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise im Scheckkartenformat.
Die BG BAU entsendet ihre Technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.
An der bestehenden Rechtslage ändert sich hierbei nichts: Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung des Bedienpersonals der Baumaschinen bleibt der Unternehmer. Es liegt in seinem Ermessen, seine Mitarbeiter zu unterweisen oder die Unterweisung und Eignung in geeigneter Weise anderweitig vornehmen und feststellen zu lassen. Empfohlen wird diesbezüglich die erfolgreiche Prüfung nach den ZUMBau-Prüfschemata des Zulassungsausschusses in einer vom Zulassungsausschuss anerkannten Prüfungsstätte.
Dies bietet die beste Gewähr, dass der Mitarbeiter neben unabdingbaren technisch-fachlichen Kenntnissen auch das notwendige Sicherheitswissen auf Basis der jeweils aktuellen Vorschriften und Gesetze besitzt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in einer anerkannten Prüfungsstätte ist der Mitarbeiter zum Beispiel „Geprüfter Fahrer von Straßenfertigern“. Er erhält einen Befähigungsnachweis und ein Zertifikat im Scheckkartenformat durch die anerkannte Prüfungsstätte. Der Befähigungsnachweis soll dem Unternehmen übergeben werden, das seinerseits damit dokumentiert, dass es seiner gesetzlichen Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Die Zertifikat-Scheckkarte soll beispielsweise der „Geprüfte Fahrer von Straßenfertigern“ auf der Baustelle mit sich führen. Unternehmen und Unternehmern wird damit ein verlässlicher Qualitätsstandard für die Auswahl und Unterweisung ihrer Mitarbeiter an die Hand gegeben.
Anforderungen an die Prüfung von Maschinenführern in der Deutschen Bauwirtschaft
Geprüfter Fahrer von Baumaschinen in der Bauwirtschaft
Generell sind alle Vorschriften der staatlichen Gesetzgebung wie auch des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes bei der Prüfungsgestaltung einzuhalten.
Vorschriften der Gesetzgebung, die sich mit der Gesamtthematik „Geprüfter Fahrer von Baumaschinen in der Bauwirtschaft“ befassen, sind u.a.:
- EU-Maschinenrichtlinie und 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (sog. Maschinenverordnung – 9. ProdSV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
- UVV Bauarbeiten, BGV C 22
- BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ – Kapitel 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen – Kapitel 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- BG-Regel „Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen (BGR 118)
- BGR 194 Benutzung von Gehörschutz
- DIN EN 474 Erdbaumaschinen-Sicherheit
- DIN EN 500 Bewegliche Straßenbaumaschinen
Das Bau-ABC Rostrup ist durch den Zulassungsausschuss anerkannte ZUMBau-Schulungs- und Prüfungsstätte für:
- Bagger- und Laderfahrer
- Teleskopfahrer
- Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen
- Abbruchbaggerfahrer
- Longfrontbaggerfahrer
- Fahrer von Verdichtungsgeräten
- Fahrer von Straßenfertigern
- Fahrer von Aufschluss- und Brunnenbohrgeräten
- Fahrer von Planierraupen
- Fahrer von Gradern.