NEU ab 1. April 2024: Qualifizierungsgeld für Betriebe im Strukturwandel!
Beim Qualifizierungsgeld handelt es sich um Entgeltersatzleistung in Höhe von 60% bzw. 67% des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt, unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter und der Qualifikation der Beschäftigten. Nähere Informationen: Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) Fachliche Weisungen Qualifizierungsgeld (QG): Fachliche Weisungen Qualifizierungsgeld (QG) §§ 82a bis 82c Drittes SGB III (arbeitsagentur.de) […]