Bau-ABC Rostrup

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Legalisierung von Cannabis in Deutschland – keine Drogen in den Bildungszentren

Ab dem 01.04.2024 wird Cannabis als legale Droge in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben freigegeben. Die Rahmenbedingungen in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz ändern sich dabei nicht!
Es gelten weiterhin die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften auch in unseren Bildungszentren.

Was bedeutet dies?
Weiterhin gilt in den Bildungszentren und deren Einrichtungen (inkl. Internate und Unterkünften) ein striktes Verbot von Alkohol und Drogen jeglicher Art. (Null-Toleranz-Grenze) Auch der Konsum in der Freizeit kann Auswirkungen auf die Arbeits- und Ausbildungstauglichkeit haben und ist deshalb nicht gestattet. 

Diese Vorsichtsmaßnahme ist erforderlich, um mögliche Gefahren von den anderen Auszubildenden abzuwenden, die sicher und geordnet ihre überbetriebliche Ausbildung absolvieren wollen.

NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung – Positionierung der gesetzlichen Unfallversicherung (bvn.de)

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Thomas Weerts

Siehe auch
Lehrwerkstattordnung
Internatsordnung

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