Bau-ABC Rostrup

Virchowstraße 5
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 - 9795-0

ABZ Mellendorf

Schaumburger Straße 14
30900 Mellendorf
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Informationsveranstaltung „Preisanpassung“

Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit Schreiben vom 21.05.2024 haben wir Sie informiert, dass die Höhe der Erstattungssätze für Ausbildungs- und Internatstagewerke (ATW und ITW) der SOKA-BAU, welche im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) durch die Tarifvertragsparteien festgelegt werden, für die Deckung unserer Kosten nicht mehr auskömmlich sind und wir Ihnen vor diesem Hintergrund ab dem 15.07.2024 die Kosten, die uns aufgrund von Fehlzeiten der Auszubildenden entstehen und nicht durch SOKA-BAU erstattet werden, in Rechnung stellen müssen. 

Im Nachgang unseres Informationsschreibens ist vermehrt der Wunsch an uns getragen worden, detaillierter über die Hintergründe der Kostenweitergabe an die Ausbildungsunternehmen zu informieren. Die Informationsveranstaltung „Preisanpassung“  fand am 26.06.2024 mit folgenden weiteren Informationen statt:

Solidarische Förderung der Berufsbildung in der Bauwirtschaft

  • Gemäß Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) werden Ausbildungsbetrieben durch SOKA-BAU für gewerbliche Auszubildende insbesondere die Ausbildungsvergütung inklusive Sozialaufwendungen für bis zu 17 Monate, die Kosten für die Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung sowie die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Auszubildenden im Internat erstattet. Die Erstattung der Kosten für die ÜBA erfolgt seitens SOKA-BAU direkt mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten.

Finanzierungslücke bei der Förderung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß BBTV

  • Verstärkt nehmen Auszubildende, trotz für sie reservierter ÜBA-Lehrgangsplätze, an einzelnen ÜBA-Lehrgangstagen nicht an der überbetrieblichen Ausbildung teil. Das führt dazu, dass mittlerweile knapp 20 % der seitens des Bau-ABC Rostrup bzw. ABZ Mellendorf bereitgestellten bzw. vorgehaltenen Ressourcen in der ÜBA sowie bei der Internatsunterbringung nicht in Anspruch genommen werden. Für die Bereitstellung bzw. Vorhaltung dieser Ressourcen entstehen Kosten. Diese Kosten wurden bei der Festlegung der Höhe der SOKA-Erstattungssätze für die überbetriebliche Ausbildung sowie die Internatsunterbringung samt Vollverpflegung und Betreuung durch die Tarifvertragsparteien nicht berücksichtigt und werden durch SOKA-BAU nicht erstattet.

Rechnungstellung bereitgestellter bzw. vorgehaltener Ressourcen

  • Ab dem 15.07.2024 werden den Ausbildungsbetrieben die Kosten für bereitgestellte bzw. vorgehaltene ÜBA-Lehrgangsplätze bzw. Internatsplätze, welche nicht in Anspruch genommen wurden und deren Kosten somit nicht durch SOKA-BAU erstattet werden, tageweise in Rechnung gestellt.
  • Ausnahme 1: Im Falle einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit werden nur bereitgestellte bzw. vorgehaltene ÜBA-Lehrgangsplätze bzw. Internatsplätze einer bereits angebrochene ÜBA-Lehrgangswoche tageweise in Rechnung gestellt.
  • Ausnahme 2: Sollten Auszubildende an einer kompletten ÜBA-Lehrgangswoche nicht teilnehmen können und wurden diese durch das Ausbildungsunternehmen fristgerecht bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn von der ÜBA-Lehrgangswoche abgemeldet, erfolgt keine Rechnungsstellung. Dies gilt nur für ganze ÜBA-Lehrgangswochen, eine Abmeldung von einzelnen ÜBA-Lehrgangstagen ist nicht möglich.

Grundsätzlich ist die Reduzierung von Fehlzeiten ein vorrangiges Ziel aller Ausbildungsbeteiligten. Wir werden uns daher weiter eng mit den Ausbildungsverantwortlichen in den Betrieben austauschen, um Fehlzeiten bei den Auszubildenden möglichst gering zu halten.

 

Sobald der BBTV durch die Tarifvertragsparteien angepasst wird, werden wir die obige Vorgehensweise einer erneuten Überprüfung unterziehen und ggf. anpassen. Sollte es Änderungen oder Ergänzungen geben, informieren wir Sie umgehend.

Mit freundlichen Grüßen 

Melanie Campbell
Moritz Lohe 
Geschäftsführung

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