Bau-ABC Rostrup

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ABZ Mellendorf

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Nachweispflicht SIVV- und E-Schein-Lehrgänge

Der Nachweis über erweiterte betontechnologische Kenntnisse (E-Schein) ist für leitendes Personal z. B. bei Transportbetonwerken und Betonprüfstellen zwingend erforderlich. Mit dem E-Schein verbessern alle Personen, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft oder ein technisches Studium sowie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen können, ihre fachliche Position.

Laut EN 206-1 bzw. DIN EN 1045 soll das jeweilige Personal in regelmäßigen Abständen von drei Jahren geschult und weitergebildet werden.

E-Schein

Auch die Sanierung von Beton gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gerade das Erkennen und Beseitigen von Schäden an Betonbauteilen erfordert sehr viel Sachverstand. Aus diesem Grund finden im KompetenzCentrum Betontechnologie im ABZ Mellendorf regelmäßig Lehrgänge zum Schützen – Instandsetzen – Verbinden – Verstärken (SIVV) von Betonbauteilen statt. Durch den stetigen Entwicklungsfortschritt ist gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb, Teil 3, Abschnitt 1.2.4 (2) und ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 1.7.2 (2) im Abstand von höchstens drei Jahren eine SIVV-Weiterbildung zu besuchen.

Wird innerhalb der 3 Jahre keine Weiterbildung für SIVV-Schein-Inhaber besucht, verliert das SIVV-Zertifikat die Gültigkeit. Sobald eine Weiterbildung nach Ablauf der 3 Jahre erfolgreich besucht wird, erhält das Zertifikat die Gültigkeit für weitere 3 Jahre wieder.

SIVV-Schein
Die Termine und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf der Homepage der BAU-Akademie-Nord. Die Dauer der nachzuweisenden Fachpraxis für alle Lehrgänge richtet sich nach der jeweiligen Vorbildung.Termine und Zulassungs-
voraussetzungen
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