NEU: Aufstiegs- statt Meister-BAföG
(22.06.2016) Zum 1. August 2016 wird aus dem Meister-BAföG aufgrund des erweiterten Förderkreises das Aufstiegs-BAföG, das eine Reihe von Änderungen in Hinblick auf die Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen, die Höhe der (Basis-)Unterhalts- und der Einkommensfreibeträge sowie die Umstellung auf die online-Antragstellung mit sich bringt. So wird zukünftig der Zuschussanteil im Maßnahmebeitrag zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 30,5 % auf 40 % erhöht. Die Höchstgrenze für den maximal förderfähigen Maßnahmebetrag von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird auf 15.000 Euro angehoben. Der „Erfolgsbonus“ (Darlehenserlass auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhöht sich von 25 % auf 40 %.