Internatsordnung
Für das erfolgreiche Zusammenleben ...
... braucht es Ordnung
- Der Aufenthalt für alle Auszubildenden soll durch unsere Ausstattung im Bau-ABC Rostrup und ABZ Mellendorf so erfolgreich wie möglich gestaltet werden. Ihre Mithilfe ist hierbei für den Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung unserer Bildungseinrichtungen erforderlich.
- Rücksichtnahme, Toleranz und Respekt untereinander sind Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben. Unsere Werte basieren auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Extremistische und sonstige, diesen Werten widersprechende Gesinnungen jeglicher Art sind unerwünscht und werden nicht geduldet.
- Jegliche Formen von Gewalt gegen Personen, insbesondere Mobbing, Diskriminierung, Rassismus sowie körperliche oder verbale Gewalt, führen zu einem sofortigen Verweis und Ausschluss.
- Die Betten werden am Morgen von den Auszubildenden selbst gemacht; die Zimmer werden aufgeräumt verlassen. Wenn Sie Beschädigungen an der Einrichtung feststellen, teilen Sie dies bitte umgehend den Mitarbeitenden des Internates mit.
- Besuchspersonen dürfen nur nach Absprache mit den Mitarbeitenden des Internates mit auf die Zimmer genommen werden und müssen gemeldet sein.
- Aus brandschutz- und versicherungstechnischen Gründen müssen elektronische Kleingeräte wie Laptop, Tablet, Smartphone, Rasierer oder Haartrockner bei Verlassen des Zimmers von der Stromzufuhr getrennt werden. Andere Geräte sind nicht zulässig.
- Aus versicherungstechnischen Gründen müssen alle persönlichen Wertgegenstände (z.B. Smartphone) im Zimmerschrank, bzw. Schließfach in der Werkhalle verschlossen werden.
- Das Freizeithaus kann täglich zwischen 14:30 Uhr bis 21:30 Uhr genutzt werden. Angebote zur Freizeitgestaltung können mitgestaltet werden, die Herausgabe von Sportgeräten, Spielen oder Zubehör erfolgt beim Internatsteam gegen Pfand.
- Internat, Speisesaal oder Freizeitbereich darf nicht in Arbeitskleidung betreten werden.
- Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Wenn bei besonderen Freizeitprogrammen einzelne Auszubildende in Absprache mit den Mitarbeitenden des Internates zu einem späteren Zeitpunkt ihr Zimmer aufsuchen, so erfordert das eine besondere Rücksichtnahme.
- Das Rauchen ist nicht auf den Zimmern erlaubt, sondern nur in ausgewiesenen Bereichen.
- Das Mitbringen oder der Konsum von Alkohol, alkoholartigen Getränken oder Drogen (z.B. Haschisch, Marihuana, Ecstasy, Kokain) ist strikt untersagt und führt zum sofortigen Verweis und Ausschluss. Bei illegalem Drogenkonsum oder Drogenhandel jeglicher Art erfolgt eine polizeiliche Anzeige und strafrechtliche Verfolgung.
- Eine Aufbewahrung notwendiger und kühlpflichtiger Medikamente ist unter Vorlage der ärztlichen Verordnung, bzw. des Attests im Internatsbüro möglich.
- Schusswaffen aller Art, Hieb- und Stichwaffen, Schlagringe, feststehende Messer und Klappmesser sowie Feuerwerkskörper dürfen nicht mitgebracht werden.
- Die Vorgaben zum Infektionsschutz sind einzuhalten.
- Schwerwiegende Verstöße gegen diese Ordnung, wie z.B. bei mutwilligen Beschädigungen, Trunkenheit, Gewalt oder Diebstahl führen umgehend zu einem Verweis und Ausschluss aus dem Internat und/oder der überbetrieblichen Ausbildung. Schäden werden vom Verursacher ersetzt.
- Diese Internatsordnung hat auch in angemieteten Unterkünften Gültigkeit.
- Bei Fragen zu dieser Internatsordnung oder persönlichen Problemen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Internates. Wenn Sie akut Hilfe benötigen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich an den Präventionsrat zu wenden (präventionsrat@bau-abc-rostrup.de), der mit allen regionalen und überregionalen Hilfseinrichtungen gut vernetzt ist und Stillschweigen über Ihre Bedürfnisse bewahrt. Fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Stand: 01.08.2024